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Verschiedene Situationen, welche Strafen?

  • Moin, ich hätte mal ne Frage bezüglich folgender möglichen Situationen.
    Sagen wir mal, 2 Freunde mit einer geringen Anzahl (<5) an Kräutern sind Unterwegs.
    Sie konsumieren ihre Kräuter und plötzlich halten Personen mit dunkelblauer Hose und hellblauen Hemd neben den beiden an.
    Die Personen möchten eine Personen bzw. Taschenkontrolle machen.


    1. Sind die dazu berechtigt oder dürfen Sie das wenn man es nicht möchte nicht?


    1.1 Und wenn man es ablehnt, muss man dann mit auf die Wache und dort wird man durchsucht oder wie läuft das dann ab ?


    2. Sagen wir mal es gab einen Verdacht auf einen Konsum, gibt es ihnen dann das Recht eine Person direkt zu durchsuchen ?


    2.1 Sagen wir mal Sie haben gewisse Dinge gerochen und sind stutzig geworden, dürfen Sie dann jeden der dort im Umkreis ist durchsuchen bzw. Kann diese Durchsuchung auch abgelehnt werden von der Verdächtigten Person ?


    3. Gibt's noch irgendwelche wichtigen Informationen ?


    Also, weiter geht's.
    Beide Personen willigen aufgrund von zu schlechtem Rechtskentniss einer Durchsuchung ein.
    Die Beamten finden bei Person x eine geringe Menge an Kräuter (<5g).


    4. Was kommt auf die Person zu?


    4.1 Sagen wir mal die Person würde damals schon mal mit wenigen Kräutern erwischt (<5g). Fällt die Strafe dann wegen eines Wiederholungstrafttäters stärker aus ?


    Bei Person Y wird nichts an Kräutern gefunden und Sie ist soweit clean.
    Allerdings ist Sie Zeuge und somit wäre es möglich das Sie eine Zeuge Aussage machen Kann oder ?muss?


    5. Muss man falls Post bei Person Y bzgl. Der Zeuge Aussage ankommt, dort tatsächlich eine Aussage machen bzw. Den Termin wahrnehmen oder kann man das einfach ignorieren ?


    6. Was wird bei so einer Zeugenaussage gefragt und muss die Aussage des Zeugen der Wahrheit entsprechen ?


    6.1 Was sollte man bei so einer Zeugenaussage am besten sagen?



    Das wäre es grob erstmal von den Fragen gewesen. Ich hoffe ich konnte das gut rüber bringen. Erzählt mir gerne alles was ihr zu dem Thema und speziell zu meinen Fragen wisst.


    MfG,
    provo

    Einmal editiert, zuletzt von provo ()

  • Erstmal vorweg:
    für Rechtsberatung suche einen Anwalt auf! Das ist nicht gesund von Laien infos zu holen.


    das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt (bitte nagelt mich da nicht fest, aber google kann klären) pro Bundesland verschiedene Bemessungen für "geringe Mengen". In Hessen wären das z.b. 30 Gramm. Fast alle BTM Delikte dieser Art werden eingestellt es sei denn, es liegt besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung. Um das zu erfüllen müsste einer von euch beiden irgendwie selber im Öffentlichen Dienst an ziemlich prominenter Stelle arbeiten. Ob er Kollege nun schonmal erwischt wurde, schon 10 mal mit geringer menge erwischt wurde, usw, spielt keine Rolle denn die meisten Gerichte sind angehalten solche Verfahren einzustellen.


    Widerstand gegen Durchsuchung der Polizei sollte man eigentlich auch nicht leisten. Ein stinksaurer Polizist kann dich richtig (aber so RICHTIG RICHTIG) ficken und durchsucht wirst du sowieso.


    In Bayern ist auf jedenfall die geringe Menge am knappsten definiert. Es hat auch schonmal ein Bayrischer Polizist eine Lehrererin (öffentlich. Interesse) mit dem SA zum Urteil gebracht, weil sie eine !Anhaftung! im Portemonait hatte. (also eine Menge die nicht mehr gewogen werden kann, weil zu gering). Hier wurde die gute Frau dann gekündigt. Aber bayern halt...


    Person Y kann als Zeuge geladen werden ja, aber ich seh da die Grenzen zwischen Zeuge und Beschuldigter verschwimmen... hast du nicht mitgeraucht? Waren das nicht deine Blättchen und vielleicht war ja ein 5er von den 5Gramm deins? und schwupps kannst du die Aussage verweigern. Wenn der Polizist dann sagt "aber Herr Y wir werden ihnen jetzt ihr Führungszeugnis und ihr Leben ruinieren, denken sie doch mal nach." Dann darfst du lachend aufstehen und einen schönen Tag wünschen denn siehe oben :) "herr wachmeister, solche Verfahren werden doch eingestellt" sollte Y dann sagen wenn sie diesen Druck aufbauen.

  • puh, da habt ihr aber so ziemlich alles falsch gemacht O.o, aber mach dir keinen kopf.


    1. wie 137 schon sagte, keine rechtsberatung und im zweifel immer einen anwalt hinzuziehen!


    ganz pauschal kann man das nicht sagen da die Durchsuchungsvorschrifteen Landessache sind, aber im groben kann man sagen die Polizei darf:


    Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.


    Das darf sie grundsätzlich nicht:dich durchsuchen!außer mit Deiner Zustimmung




    Achtung! Schweigen gilt hier (im Gegensatz zum Sex mit einem Partner) als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern.
    jetzt wird es etwas komplizierter:


    Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung) darfst du durchsucht werden!Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)


    als Unverdächtiger nach §103 StPOals unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.


    Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGBder Verfolgung Unschuldiger strafbar.


    Bist du mit einem Auto unterwegs gewesen dürfen die noch ein bisschen mehr.
    Grundsätzlich sollte man mit einem Polizisten freundlich aber bestimmt reden, so wenig informationen abgeben wie nötig (i.e. keine fragen beantworten außer zur Person oder dem Fahrzeug)



    aber jetzt mal zu deinem speziellen Fall:








    1. Sind die dazu berechtigt oder dürfen Sie das wenn man es nicht möchte nicht?

    Nein, siehe oben. Aktives verneinen!



    1.1 Und wenn man es ablehnt, muss man dann mit auf die Wache und dort wird man durchsucht oder wie läuft das dann ab ?

    Damit wird gerne gedroht, aber wenn die Personalien festgestellt werden konnten und kein Gefahr in Verzug ist dürfen die dich nicht mitnehmen nur weil du einer Durchsuchung nicht zustimmst.


    Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“



    2. Sagen wir mal es gab einen Verdacht auf einen Konsum, gibt es ihnen dann das Recht eine Person direkt zu durchsuchen ?

    Das kann man so nicht beantworten, da es sehr stark drauf ankommt wo das passiert ist. In Bayern sind Bullen schon in Seen gesprungen um nen weggeworfenen Joint zu finden um eine Personenkontrolle und später sogar eine Hausdurchsuchung zu bekommen. In NRW müsste dir schon ein Päckchen Weed vor nem Bullen runterfallen.
    Aber selbst in Bayern reichen rote Augen als Anfangsverdacht nicht aus. Wenn ein Bulle dich durchsuchen will hast du das Recht zu fragen warum, sollte er dir keine Straftat vorwerfen kannst du verweigern, wenn er dir eine Straftat vorwirft kannst du ihm nach seinen Anhaltspunkten fragen, ansonsten siehe oben.



    2.1 Sagen wir mal Sie haben gewisse Dinge gerochen und sind stutzig geworden, dürfen Sie dann jeden der dort im Umkreis ist durchsuchen bzw. Kann diese Durchsuchung auch abgelehnt werden von der Verdächtigten Person ?


    das is jetzt auch wieder so wage dass ich dazu nichts direkt sagen kann, ich verweise auf oben zum Thema Durchsuchen.


    4. Was kommt auf die Person zu?


    4.1 Sagen wir mal die Person würde damals schon mal mit wenigen Kräutern erwischt (<5g). Fällt die Strafe dann wegen eines Wiederholungstrafttäters stärker aus ?

    Auch hier wieder, es kommt aufs Bundesland an, so etwas wie "Eigenbedarf" gibt es nicht. Allerdings sollte selbst in Bayern sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber garantieren kann das niemand, welche Mengen als geringfügig angesehen werden wird auf Landesebene definiert, das reicht von 5-30g. Wird eine Verkaufsabsicht unterstellt ist das aber auch wieder hinfällig.



    5. Muss man falls Post bei Person Y bzgl. Der Zeuge Aussage ankommt, dort tatsächlich eine Aussage machen bzw. Den Termin wahrnehmen oder kann man das einfach ignorieren ?

    Da gab es vor kurzem eine Gesetzesänderung, inzw. muss man als Zeuge zur Aussage erscheinen, aber nur in bestimmten Fällen. Als Beschuldigter kann und sollte man sowas weiterhin ignorieren oder man erscheint mit einem Anwalt (der einem immer raten wird nicht persönlich zu erscheinen sondern durch ihn schriftlich auszusagen).


    Die Polizei darf eine Aussage von einem nämlich nur verlangen, wenn sie „im Auftrag der Staatsanwaltsschaft“ handelt. In dem Fall muss man "aussagen" aber man hat das Recht auf einen Zeugenbeistand (Anwalt) zu dem ich in jedem Fall raten würde wenn der Zeuge sich theoretisch selbst belasten könnte.



    6. Was wird bei so einer Zeugenaussage gefragt und muss die Aussage des Zeugen der Wahrheit entsprechen ?


    6.1 Was sollte man bei so einer Zeugenaussage am besten sagen?

    Solange du nicht unter Eid bist kannst du immer lügen, aber das würde ich dir nicht raten. Ein Polizist ist geschult in Befragungen und für ihn ist das Alltag, Zeugen oder Beschuldigte sind aufgeregt und unerfahren und machen dadurch Fehler oder verstricken sich in Lügen die die Bullen durch ihr Training finden.
    Grundsätzlich sollte man abgesehen von den Daten zu der Person nichts zu einem Polizisten sagen, ohne natürlich unhöflich oder sowas zu sein. Einfach kurz und knapp und wirklich nur das nötigste sagen, alles andere kann und sollte über einen Anwalt gehen.



    Und das wichtigste bei dem ganzen: KEEP COOL! Alles halb so wild wie es im ersten Moment erscheint, worst case ist dass du etwas Geld für nen Anwalt rausschmeißen musst, aber Vorstrafen oder auch nur ne Geldstrafe ist sehr unwahrscheinlich und wenn ein Anwalt mitspielt sogar ausgeschlossen.

  • in Sachsen sind geringe Mengen bis max 6g. Aber ob eingestellt wird ist dort immer eine Einzelfallentscheidung, damit gehören die zu den eher ungünstigen Ländern für Kiffer.


    Außerdem, für dich jetzt sehr interessant, einstellen wegen geringen Mengen soll nur im ersten oder zweiten Wiederholungsfall gehen, allerdings ist das nur hören sagen, da ich selbst ziemlich weit weg von Sachsen wohne und entsprechend wenig Kontakte bzw. Erfahrungen dahingehend habe.

  • Hab ich das jetzt allerdings richtig verstanden das sie Anhand von Kräutergerüchen auf offener Straße Person X und Y gar nicht hätten Durchsuchen dürfen wenn diese nicht eingewilligt hätten ?

  • Cannabis gerochen is so ziemlich der häufigste Fall für einen "Anfangsverdacht", das Ding is aber das is nur eine Feigenblatt Begründung. Sie ist subjektiv, später nicht überprüfbar und wenn Cannabis gefunden wurde auch kaum angreifbar, aber meistens verdeckt das nur das inzw. verbotene Profiling.
    Wenn du also einer Durchsuchung nicht aktiv abgelehnt hast und Weed gefunden wurde kannst du an der Erklärung des Bullen nicht mehr rütteln.


    Aber für die Zukunft: In einem von dir beschriebenen Fall sollte das nicht reichen. Wenn die hingegen einen eindeutig von euch weggeworfenen Joint finden reicht das allerdings wieder, da dann ein Anfangsverdacht gegeben ist.


    Oder anderer Fall:


    Die Bullen klopfen bei dir abends an die Tür wegen einer normalen Ruhestörung, du machst die Tür auf und bist ein schwarzer Rastafari mit Dreadlocks. Da können die Bullen 100 mal behaupten sie riechen Weed, die würd ich nicht rein lassen.
    Bist du in der Wohnung aber gerade deine Ernte am trocknen und alles stinkt bis zum Himmel nach Weed, dann können die direkt eine Hausdurchsuchung machen, egal wie oft du das verneinst.


    Was ich damit sagen will, es kommt immer auf den Fall an, aber ich denke wir reden hier von kleinstmengen für den Eigenbedarf, in dem Fall ist der wichtigste Rat den ich dir für so eine Situation geben kann : Kühlen Kopf bewahren! Überleg dir genau was die von dir wollen, antworte höflich auf die Frage nach deinen Personalien und lehne alles andere aktiv ab. Du musst dich niemals einer Straftat selbst bezichtigen. Alles was du sagst kann und WIRD gegen dich verwendet...


    (da gibt es noch den Sonderfall einer Gefahrenzone, z.b. bei Demos oder bekannten Drogenumschlagsplätzen, da haben Polizisten nochmal mehr Rechte, aber das werden die dir dann schon genüsslich mitteilen wenn der Fall Eintritt).

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  • ....wenn dich die Flicks auf dem Kiecker haben, biste erstmal am arsch! Die kontrollieren dich so oder so, die Frage der Rechtmäßigkeit stellt sich erst hinterher, wenn es zu
    einem Verfahren kommt und es eventuell Anfechtbar ist!


    Nen paar Regeln für die nächste Komtrolle wurden ja schon erklärt:


    * Grundsätzlich nur Angaben zu Person oder Fahrzeug machen
    * jede Frage ob sie etwas dürfen mit NEIN beantworten
    * bei jeder Frage nach dem Warum, mein Lieblingssatzt: Zum Sachverhalt mache ich keine weiteren Angaben machen!


    Klar sollte dir aber auch sein...das wenn du den Flicks komisch kommst...sich so ne Kontrolle schonmal hinziehen kann!

  • ....wenn dich die Flicks auf dem Kiecker haben, biste erstmal am arsch! Die kontrollieren dich so oder so, die Frage der Rechtmäßigkeit stellt sich erst hinterher, wenn es zu
    einem Verfahren kommt und es eventuell Anfechtbar ist!

    Nein, ich wurde selbst schon zwei mal angehalten und Polizisten wollten mich durchsuchen. Ich habe in beiden Fällen was dabei gehabt und entsprechend abgelehnt.
    Wenn man sich etwas ausdrücken kann und seine Rechte kennt dann kommt man an so etwas vorbei.



    Sachsen ist eine einzige Gefahrenzone
    Heute bin ich Terrorist.

    Jupp, sowas meinte ich. Aber kein wunder dass ein Landstrich in dem du wohnst zur Gefahrenzone erklärt wird, zuviel Wissen über Weed an einem Ort, da werden die Bullen nervös ;)


  • Nein, ich wurde selbst schon zwei mal angehalten und Polizisten wollten mich durchsuchen. Ich habe in beiden Fällen was dabei gehabt und entsprechend abgelehnt.Wenn man sich etwas ausdrücken kann und seine Rechte kennt dann kommt man an so etwas vorbei.

    Wie kriegt man sich da am besten dort rausgeboxt ? Die werden doch mit Sicherheit alles versuchen um dich trotzdem zu durchsuchen.

  • 1. Ruhe bewahren
    2. genau überlegen welche Beweise die haben könnten
    3. Nichts sagen außer deine Personalien
    4. Nett und höflich bleiben
    5. Wenn die etwas ankündigen dass du nicht möchtest, verneinen und nach deren Gründen Fragen.


    Sobald dein Gegenüber merkt dass du dich nicht schuldig in die Ecke verziehst, dann werden die schon unsicher. Wenn du dann noch deine Rechte kennst und vielleicht sogar einen Paragraphen erwähnen kannst hast du quasi schon gewonnen.
    So ganz nebenbei mal so einen Satz droppen (von mir aus auch auswendig gelernt :whistling: ) „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar."
    Da wird jeder Polizist vorsichtig.
    Aber wie gesagt, niemals laut werden, sich aufregen, "schuldig aussehen" oder dich von der Situation einschüchtern lassen, sondern einfach selbstsicher sein Ding durchziehen und dann sollte man da ohne Probleme durchkommen.

    --------------- 15. August 2019, 16:13 ---------------
    Das ganze muss natürlich an die Gegebenheiten angepasst werden. Ich rede jetzt davon dass du abends mit deiner Freundin durch den Park spazierst und nen Joint rauchst. Da geht man so vor wenn die Bullen einen anhalten.


    Hast du gerade im Nachbarland oder am HBF Drogen gekauft und wurdest an der Grenze/in der nähe von den Bullen angehalten, dann sieht das alles schon wieder ganz anders aus.
    Deswegen Punkt 2 beachten und entsprechend handeln.

  • 1. Ruhe bewahren
    2. genau überlegen welche Beweise die haben könnten
    3. Nichts sagen außer deine Personalien
    4. Nett und höflich bleiben
    5. Wenn die etwas ankündigen dass du nicht möchtest, verneinen und nach deren Gründen Fragen.

    :thumbup: absolut: so mach ich es auch, wenn erforderlich



    INFO: WUSSTEST DU SCHON???


    das man bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle nicht mal aussteigen MUSS!!! ( komisch, ist aber so)


    -btw-
    wer ganz auf Nummer sicher gehen will legt sein Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten auf den RÜCKSITZ ;) . Da kann der/die/das :whistling: Beamte auch selbst die hintere Tür aufmachen und alles prüfen. Hat schon 2X geklappt <X:D

    Wir haben wunderbare Sinnesorgane bekommen;sie sind die Tore der Wahrnehmung, die Pforten zum Himmel .😎

  • das klappt hier mit Sicherheit nicht. Welche Geschichte soll ich zuerst erzählen? Die wo der typ gestorben ist bei ner Kontrolle in seiner eigenen Wohnung? Die wo ein Mann mitten aufm Rinnstein im Regen mit dem Gesicht in den Boden gedrückt wird und Knie in den Nacken kriegt und um sein Leben schreit oder die, wo es mit Handschuhen dann permanent Keule auf die Nieren gibt weil man da keine Blauen Flecken kriegt? Oder die mit dem Keiferbruch durch Beamte unten im Keller der Station, weil jemand sagt "Kontrollieren sie mich etwa weil ich Ausländer bin" ? Es ist halt immer ein RIESEN Unterschied wer seine Rechte geltend macht. Einigen Menschen in unsrerem Land wird es schwer gemacht.


    Sorry, aber wo lebt ihr denn alle, muss schön sein da :D Wenn die hier kontrollieren wollen, wird auf jeden Fall kontrolliert. ;(

    Einmal editiert, zuletzt von einsdreisieben ()

  • Ich kann nur von meiner eigenen Perspektive aus erzählen, ich bin fast 40, sehe nach nem 0815 Bürotyp aus, fahre nen Oberklasse Firmenwagen und das sah auch schon so aus als ich 25 war ;)


    Entsprechend kann ich zu den von dir genannten Fällen wenig sagen, aber ich wette in keinem von den Fällen ging es um ein Päckchen Weed oder nen weggeworfenem Joint. Selbst im tiefsten Wald von Bayern würde das nicht so ausarten, solange man selbst ruhig und freundlich bleibt.

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