PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

Cannabis-Verhandlungen zwischen Apothekern und Kassen gescheitert

  • ANGEORDNETE SPARMASSNAHME!



    ''Seit März 2017 dürfen Ärzte medizinisches Cannabis verordnen. Die Zahl der Verordnungen wächst seitdem rasant – und somit auch die Ausgaben der Kassen in diesem Bereich. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung hat der Bundestag beschlossen, die Cannabis-Vergütung für Apotheker drastisch zu senken. Konkretes sollten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bis Ende Februar dieses Jahres aushandeln. Doch nach Informationen von DAZ.online sind die Verhandlungen vorerst gescheitert – die Schiedsstelle ist bereits informiert.''


    Ärzte können Cannabis als Blüten oder Extrakt verordnen. Aber auch der Reinstoff Dronabinol ist beispielsweise verordnungsfähig. Die Kassen übernehmen die Kosten eines ärztlichen verordneten Rezepturarzneimittels aber nur, wenn eine Genehmigung vorliegt. Sowohl die Verordnungen von Cannabis-Fertigarzneimitteln als auch die der Rezepturen sind seit 2017 rasant angestiegen. Laut ABDA gaben die Apotheker im Jahr 2018 insgesamt rund 145.000 Zubereitungen ab, hinzu kamen knapp 43.000 Fertigarzneimittel. 2017 lag die Zahl der abgegebenen Cannabis-Präparate (Fertigarzneimittel und Zubereitungen) insgesamt bei 79.000. Dementsprechend stiegen auch die Ausgaben der Kassen: 2018 gaben die Krankenkassen für cannabishaltige Zubereitungen und unverarbeitete Cannabisblüten etwa 50 Millionen Euro aus.


    Derzeit werden nach der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Schon länger drängten die Kassen daher darauf, ihre Ausgaben in diesem Bereich zu drosseln. Der Aufwand rund um die Cannabisversorgung in Apotheken, etwa bei der Eingangsprüfung sei aber enorm, entgegneten die Pharmazeuten.
    Doch die Kassen haben ihre Meinung beim Gesetzgeber und der Bundesregierung erfolgreich untergebracht. Beide Parteien hatten schon vorher seit mehr als einem Jahr verhandelt – ohne Erfolg. Der Bundestag winkte das GSAV durch, bis zum 29. Februar hätte eine Lösung gefunden werden müssen.


    Doch nach Informationen von DAZ.online haben die Verhandlungspartner es nicht geschafft, eine Einigung zu erzielen. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes bestätigte gegenüber DAZ.online: „Da es innerhalb der vorgegebenen Frist leider keine Einigung gab, hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen.“ Aus verfahrenstechnischen Gründen könne man derzeit keine weiteren Details nennen. Die ABDA äußerte sich gar nicht zu dem Sachverhalt. Nach Informationen von DAZ.online sollen DAV und GKV-Spitzenverband allerdings trotzdem weiterverhandeln. Beide Parteien wollen während des monatelangen Schiedsverfahrens weiter versuchen, eine Lösung zu finden.


    Quelle: DAZ ( deutsche Apotheker Zeitung)


    Weiterführender Link zum Thema :

    BMG will Cannabiskosten halbieren – Apothekern drohen herbe Verluste

  • BMG will Cannabiskosten halbieren – Apothekern drohen herbe Verluste
    Berlin - 22.11.2018, 15:15 Uhr


    Zeit ist relativ...

PREMIUM WERBUNG