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Strafbefehl Einspruch?

  • Erstmal hallo an alle..

    ich habe eine Frage bez.BTmG.,bei mir wurde vor 3Mon eine Hausdurchsuchung

    durchgeführt.

    dabei haben sie 18g Cannabis (waren eig. nur abschnitte,also blätter und ev

    paar mini blüten)gefunden.nun Habe ich einen Strafbefehl über 2700eu

    bekommen da sie vor einem halben jahr schonmal 0,5g bei mir entdeckt haben

    wäre die Strafe so hoch.

    meine Frage..soll ich einspruch einlegen? da die gefundenen Abschnitte schon

    min.2 Jahre alt sind denke ich das der berechnete wirkstoffgeh.(5%)

    eigendlich nicht mehr vorhanden ist. oder täusche ich mi8ch da? die Dose mit den Abschnitten stand unverschlossen auf dem Schrank.

    MFG Hans

  • Ich würd es probieren. Höhere Instanzen lassen sowas gern komplett fallen oder du musst einen Tag gemeinnützig werden.

    Die Menge ist jedenfalls lächerlich. Außerddm weiß noch keiner was die Verfassungsrichter diesmal entscheiden.

    Ente gut. Alles gut.

  • Hi,

    ja hier in Bayeern sind die Richter bei sogenannten "Drogen" ziemlich rapide..aber ich denke,ich werde in Berufung gehn,bin der Meinung das da nach ca 2jahren kaum noch Wirkstoff vorhanden ist..

    hoffe ich jedenfalls.

    Ps:Richtervorlage? was soll ich damit tun?

    mfg

  • und erzähl in nem jahr, wenn des rum is was raus kam

  • Zitat

    18g Cannabis ...Habe ich einen Strafbefehl über 2700eu

    bekommen da sie vor einem halben jahr schonmal 0,5g bei mir entdeckt haben

    wäre die Strafe so hoch.


    Schon heftig, da im Freistaate, vor 15 Jahren gabs für 25g hier 500€

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  • Wenn jemand kurz nach einem Bust 18 Gramm offen rumstehen hat ist selber Schuld, es ist doch klar das Nachkontrollen stattfinden.

    Das Rauchpice liegt in der Nähe der Wasserspülung, der Vorrad wird außerhalb der Wohnung gelagert.

  • Mir wollten sie vor jahren mal eine MPU in Bayern aufdrücken da sie im Auto 2 g Deutsche Hecke gefunden haben. Waren noch in ner Kippenschachtel vom Abend davor.Hatte es vergessen. Ich hab berufung eingelegt und ende vom Lied war das ich nur knapp 300 € zahlen musste und keine MPU, da sie mir keine fahrt unter Dogen vorwerfen konnten.

  • Wenn jemand kurz nach einem Bust 18 Gramm offen rumstehen hat ist selber Schuld, es ist doch klar das Nachkontrollen stattfinden.

    Das Rauchpice liegt in der Nähe der Wasserspülung, der Vorrad wird außerhalb der Wohnung gelagert.

    Das Problem ist,das ich die Dose mit den Abschnitten gar nicht mehr auf dem Schirm hatte,die stand da auf dem Schrank ,ausser Sicht schon seit 2 jahren rum..

  • wtf, die hamse wohl nicht mehr alle, imho völlig überzogen. zum vergleich, für 8pf kurz vor ernte bekam ich mal 55tagessätze.

    völlisch rischdisch, die ham den schuß wohl nich gehört....

    Aber die probieren es halt, ob man den Affen mit sich machen lässt....

  • Schon nach dem alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ist das die Art Bagatelle, die ohne Auflagen eingestellt werden soll. Das neue wird, wohl mit Hinblick auf den Erfolg des NPSG, fordern, die strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten ganz einzustellen. Schon deswegen lohnt es sich, mit allen (Rechts)Mitteln Zeit zu schinden8)

    Ente gut. Alles gut.

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