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Zwei Bundesländer wollen legale Cannabis​-Abgabe testen lassen

  • Da stellt sich keiner mehr gegen, karler hat recht.


    Je mehr ich vom Wiki lese desto schlechter fühl ich mich



    Strafbestimmungen

    Gemäß Artikel 36 sind die Vertragsparteien „unter Vorbehalt ihrer verfassungsrechtlichen Bestimmungen“ verpflichtet, „die notwendigen Maßnahmen, um das gegen die Bestimmungen dieses Übereinkommens verstoßende Anbauen, Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Besitzen, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Kaufen, Verkaufen, Liefern – welcher Art es auch sei –, das Vermitteln, Versenden, Durchführen, Befördern, Einführen und Ausführen von Betäubungsmitteln sowie jede der nach Ansicht der betreffenden Vertragspartei gegen die Bestimmungen dieses Übereinkommens verstoßende sonstige Handlung mit Strafe zu bedrohen, wenn sie vorsätzlich begangen wird, sowie schwere Widerhandlungen angemessen zu ahnden, insbesondere mit Gefängnis oder andern Arten des Freiheitsentzuges.“ Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen obliegt dabei den einzelnen Staaten. Insbesondere sind die Vertragsparteien gemäß Artikel 39 berechtigt, schärfere oder strengere Kontrollmaßnahmen zu treffen, als im Übereinkommen vorgesehen.




    Das im GG , thats it ,done

  • Aber gibt es nicht schon Länder, die sich gegen dieses Einheitsabkommen Stellen? Was mit Italien?

    Andere Länder haben diese Fußangel nicht in der Verfassung stehen. Die werden zwar von der UN abgemahnt, aber der Laden ist halt ein zahnloser Papiertiger.


    @Iglo44 ich kann das schlecht mit “gefällt mir” markieren, wenn ich davon kotzen muss, aber genau so siehts aus. Das wirst du auch im neuen Urteil aus Karlsruhe wiederfinden.

    Was ich beim Müller nicht verstehe, der weiß das und tut trotzdem so als gäbe es da einen unkomplizierten Ausweg, vonwegen Cannabis einfach aus dem Btmg streichen.

    Ente gut. Alles gut.

    Einmal editiert, zuletzt von Karler () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Karler mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • An Müller musste ich hierbei auch die ganze Zeit denken :/

  • Das einzige was gänge, wäre die Fußangel aus dem GG streichen. Ewiggültig sind ja nur die ersten 20. Nur wie gesagt, sollte man sich das zwei mal überlegen, ob man wegen so ner Lappalie da die Axt anlegen will. Weg ist weg.

    Ente gut. Alles gut.

  • Ganz schwarzmalen will ich nicht... Ich war schon öfters überrascht von der Rechtsprechung des VGs .


    Bin kein Jurist aber die Würde des Menschen und so evtl ..hoffentlich

  • In dem Artikel 36 steht ja nur was von Strafe bei einfachen Vergehen, nicht das die Leute schikaniert werden sollen. Dieses ganze Schuldgevermute abzustellen, würde schon extrem viel bringen und dann muss das kein selbsttändiges Vergehen sein. Es reicht doch, wenn es auf Anzeige durch Betroffene verfolgt wird. Zb durch Eltern oder Kunden die mit Chemodreck und Brix abgezogen wurden. Der Kunde zahlt nen Hunni und der Ticker geht erstmal ab, zum nachdenken, ob das Geld wirklich so nötig war.

    Ente gut. Alles gut.

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